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Versicherungsleistungen

KIND ist Vertragspartner folgender Versicherungen: IV, AHV, SUVA und MV. Unsere Hörgeräte-Akustiker beraten Sie unverbindlich und individuell, welche Versicherungsleistungen Sie beim Kauf von Hörgeräten erwarten können.
Es gibt bereits sehr gute Hörgeräte, welche je nach Expertise des Hals-Nasen-Ohren-Arztes vollständig von der Versicherung übernommen werden. Massgebend ist sowohl das individuelle Hörprofil als auch die Expertise, welche die Grundlage für die Versicherungsleistung bildet.

 

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