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Verbindung zum Smartphone

Erleben Sie drahtloses Streaming dank 2,4 GHz-Bluetooth-Technologie.

Mit der Hörkomfort-Option "Verbindung zum Smartphone" können Sie Ihre Hörgeräte mit Ihrem Handy steuern, Audio-Dateien abspielen und mit weiterem drahtlosen Zubehör koppeln. Gegen Aufpreis erhalten Sie in dieser Komfortstufe auch bereits Hörgeräte mit Akku-Technologie.

Vorteile von Hörgeräten dieser Komfortstufe:


✓ 2,4 GHz Bluetooth-Technologie

✓ Übertragung von Telefonanrufen, Musik und Nachrichten direkt vom Smartphone auf Ihre Hörgeräte

✓ universelle Konnektivität mit drahtlosem Hörgerätezubehör

✓ Top-Klangqualität ohne störende Nebengeräusche

✓ alle Funktionen von Hörgeräten der Stufe KIND Nulltarif 


Ihre Zuzahlung: 50 €
* pro Hörgerät

Diese Hörgeräte erhalten Sie in der Stufe "Verbindung zum Smartphone":

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KINDwings

Mit KINDwings Hörgeräten erleben Sie smartes Hören. KINDwings lassen sich auf einfache Weise mit Ihrem Smartphone verbinden und ermöglichen eine praktische und diskrete Steuerung über die KINDwings-App.

Ihre Kosten: 50 €* pro Hörgerät

Wahlmöglichkeit: Akku-Hörgeräte

In der Komfortstufe "Verbindung zum Smartphone" haben Sie auch die Möglichkeit, sich für Hörgeräte mit Akku zu entscheiden. Für Akku-Hörgeräte fällt ein Eigenanteil ab 344,85 Euro* pro Hörgerät an. Zusätzlich ist für Hörgeräte mit Akku die Ladestation KINDeasyCharge (einmalig 200 €*) erforderlich.

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KINDevo R

Einfach aufladen und den ganzen Tag den vollen Klang erleben. KINDevo R sind Hörgeräte mit moderner Lithium-Ionen-Akku-Technologie. KINDevo R Hörgeräte sorgen für komfortables Hören - ohne ständigen Batteriewechsel.

Ihre Zuzahlung: 344,85 €* pro Hörgerät (+200 € für die Ladestation)

*Bei den ausgewiesenen Beträgen handelt es sich um den privaten Eigenanteil für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen, die Mitglied im Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) sind. Die Eigenanteile anderer Krankenversicherungen können von den genannten Preisen abweichen. Die Preise gelten jeweils für Krankenversicherte mit Leistungsanspruch und ohrenärztlicher Verordnung, zzgl. der gesetzlichen Zuzahlung in Höhe von 10€ pro Hörgerät. Zu jedem Hörgerät kann ein individuell gefertigtes Ohrpassstück der Materialien hart oder weich in einer attraktiven Designbauform oder im-Ohr-Schale ohne privaten Eigenanteil gewählt werden. Für Hörgeräte mit Lithium-Ionen Akku-Technologie wird ergänzende eine Ladestation benötigt (+200 €).