QM ganz einfach regeln!
Ihr anerkannter Weg zur Erfüllung Ihrer Pflichten
Seit dem 01.01.2006 besteht die gesetzliche Verpflichtung zur Einführung eines Qualitätsmanagement (QM)-Systems in der Praxis. Ab 2011 wird der Stand der QM-Einführung und Weiterentwicklung in den Praxen geprüft.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in diesem Zusammenhang die Mindestanforderungen, z. B. im Hinblick auf das Hygiene- und Fehlermanagement, Patientenbefragungen und Qualitätspolitik, präzisiert.
Gleichzeitig müssen alle Praxen, auch wenn sie nur indirekte Laborleistungen anbieten, die Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (Ri-LiBÄK 2008) seit dem 01.04.2010 umgesetzt haben.