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Hörgeräteverordnung vom HNO: Ablauf, Gültigkeit und Kostenübernahme

Gespräche werden anstrengender, Sie fragen häufiger nach oder stellen den Fernseher immer lauter? Dann lohnt es sich, Ihr Gehör überprüfen zu lassen. Denn je früher Sie Klarheit haben, desto früher können Sie wieder leichter verstehen und aktiver am Alltag teilnehmen.

Eine Untersuchung beim HNO-Arzt zeigt, ob ein behandlungsbedürftiger Hörverlust vorliegt und eine Hörgeräteverordnung ausgestellt werden kann.

Bei KIND unterstützen wir Sie auf dem Weg zur passenden Hörlösung: Mit einem kostenlosen Hörtest zur ersten Orientierung, persönlicher Beratung im Fachgeschäft und kompetenter Unterstützung bei den nächsten Schritten Ihrer Hörgeräteversorgung.

HNO-Ärztin führt Gespräch mit männlichem Patienten.

Was ist eine Hörgeräteverordnung und wie bekomme ich sie?

Eine Hörgeräteverordnung ist ein ärztliches Dokument, das bestätigt, dass eine Versorgung mit Hörgeräten medizinisch notwendig ist. In der Regel stellt ein HNO-Arzt die Verordnung aus, nachdem ein Hörverlust festgestellt wurde, der sich mit Hörgeräten ausgleichen lässt. Sie bestätigt, dass eine Hörhilfe medizinisch angezeigt ist und ist für die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen, privaten Krankenversicherungen oder anderen Kostenträgern erforderlich.

Sie können zunächst einen kostenlosen Hörtest bei KIND durchführen lassen oder sich direkt an einen HNO-Arzt wenden. Liegt eine medizinische Indikation für Hörgeräte vor, kann der Facharzt eine Verordnung ausstellen. Anschließend unterstützt KIND Sie bei der Auswahl, individuellen Anpassung und Versorgung mit geeigneten Hörgeräten.

Das Wichtigste zur Hörgeräteverordnung auf einen Blick

✓ Ein kostenloser Hörtest und die persönliche Beratung sind bei KIND auch ohne vorherigen Besuch beim HNO-Arzt möglich.

✓ Der HNO-Arzt klärt, ob eine medizinische Ursache oder Gegenanzeigen vorliegen, und stellt bei Bedarf eine Hörgeräteverordnung aus.

✓ Eine Hörgeräteverordnung kann ausschließlich von einem HNO-Arzt ausgestellt werden.

✓ Für die Erstversorgung mit Hörgeräten ist eine gültige Hörgeräteverordnung erforderlich.

✓ Die Hörgeräteverordnung ist 28 Tage gültig und sollte innerhalb dieses Zeitraums beim Hörakustiker eingelöst werden.

Wann sollten Sie mit Hörproblemen zum HNO-Arzt gehen?

Veränderungen des Hörvermögens sollten Sie ernst nehmen – besonders dann, wenn sie plötzlich auftreten, nur ein Ohr betreffen oder weitere Beschwerden hinzukommen. Dazu zählen zum Beispiel Ohrgeräusche, Schwindel, Druckgefühl oder Schmerzen. Auch wenn sich Ihr Hörvermögen schleichend über Wochen oder Monate verändert, ist eine medizinische Abklärung sinnvoll. Denn erste Hinweise auf einen Hörverlust oder eine beginnende Schwerhörigkeit zeigen sich oft unauffällig im Alltag.

Typische Anzeichen können sein:

  • Sie empfinden Gespräche in Gruppen als anstrengender.

  • Sie fragen häufiger nach.

  • Sie stellen den Fernseher lauter.

  • Telefonate fallen Ihnen schwerer.

  • Hohe Töne oder Kinderstimmen sind für Sie schlechter zu verstehen.

  • Gespräche im Restaurant oder in lauter Umgebung ermüden Sie schneller.

Ein kostenloser Hörtest bei KIND kann Ihnen eine erste Orientierung zu Ihrem Hörvermögen geben. Die medizinische Diagnose und die Entscheidung über eine Hörgeräteverordnung erfolgen durch den HNO-Arzt.

Hörtest ab 50 – so bleibt Ihr Gehör fit!

🎧 Die WHO empfiehlt: Lassen Sie ab dem 50. Lebensjahr regelmäßig Ihr Gehör überprüfen! So können Veränderungen frühzeitig erkannt werden – für mehr Lebensqualität und aktives Hören im Alltag.**

Was mache ich mit meiner Hörgeräteverordnung?

Wenn Sie eine Hörgeräteverordnung vom HNO-Arzt erhalten haben, vereinbaren Sie am besten zeitnah einen Termin bei einem Hörakustiker. Bei KIND beraten wir Sie zu geeigneten Hörgeräten, passen diese individuell an und begleiten Sie beim Probetragen im Alltag.

Bei einer Versorgung über die gesetzliche Krankenkasse unterstützen wir Sie außerdem bei den erforderlichen Unterlagen und der Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse.

HNO-Arzt und Hörakustiker: Gemeinsam zu Ihrer Hörlösung

Wenn Sie schlechter hören, sind der HNO-Arzt und der Hörakustiker wichtige Ansprechpartner. Beide übernehmen unterschiedliche Aufgaben und ergänzen sich auf dem Weg zu Ihrer passenden Hörlösung.

HNO-Ärztin sitzt mit einem Patienten am Tisch und erklärt ihm anhand eines Ohr-Modells etwas.

Der HNO-Arzt schafft medizinische Klarheit

Der HNO-Arzt klärt medizinisch ab, warum die Hörprobleme auftreten. Dabei können auch mögliche andere Ursachen wie Entzündungen, ein zugesetzter Gehörgang, Erkrankungen des Ohres oder weitere Kontraindikationen ausgeschlossen werden. Wird ein Hörverlust festgestellt, der mit Hörgeräten ausgeglichen werden kann, kann der HNO-Arzt eine Verordnung ausstellen.

Ihr KIND Hörakustiker findet die passende Lösung für Ihren Alltag

Ihr KIND Hörakustiker begleitet Sie bei der praktischen Hörgeräteversorgung. Dazu gehören die persönliche Beratung , die Auswahl geeigneter Hörgeräte, die individuelle Anpassung und das Probetragen in Ihrem Alltag. Auch nach der Anpassung bleiben wir an Ihrer Seite: mit regelmäßigen Feineinstellungen, Wartung, Instandhaltung und hilfreichen Tipps zur Pflege Ihrer Hörgeräte.

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So greifen beide Schritte ineinander: Der HNO-Arzt sorgt für medizinische Klarheit – und Ihr KIND Hörakustiker unterstützt Sie dabei, eine alltagsnahe Hörlösung zu finden, die wirklich zu Ihnen passt.

Von den ersten Hörproblemen bis zu Ihren Hörgeräten: So kann der Weg aussehen

Hörprobleme beginnen häufig unauffällig: Gespräche im Restaurant werden mühsamer, der Fernseher wird lauter oder Sie fragen immer öfter nach. Der Weg zu Hörgeräten ist individuell. Wichtig ist nur: Sie müssen den Weg nicht allein gehen.

In vier Schritten zu Ihren Hörgeräten

Ein möglicher Ablauf kann so aussehen:

  1. Hörvermögen überprüfen
    Ein kostenloser Hörtest gibt Ihnen eine erste Orientierung.

  2. Medizinisch abklären lassen
    Der HNO-Arzt untersucht Ihr Gehör und stellt bei Bedarf eine Hörgeräteverordnung aus.

  3. Persönliche Beratung und Hörgeräteanpassung
    Wir beraten Sie zu geeigneten Hörlösungen und passen Ihre Hörgeräte individuell an.

  4. Hörgeräte im Alltag testen
    Probieren Sie Ihre Hörgeräte in vertrauten Hörsituationen aus. KIND begleitet Sie auch bei den weiteren Schritten.

So kommen Sie Schritt für Schritt zu einer Hörlösung, die zu Ihrem Gehör, Ihrem Bedarf und Ihrem Alltag passt.

Wie lange ist eine Hörgeräteverordnung gültig?

Die Hörgeräteversorgung muss grundsätzlich innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung der Verordnung aufgenommen werden. Die Frist gilt auch dann als eingehalten, wenn der Leistungsantrag innerhalb dieser Zeit bei Ihrer Krankenkasse eingeht.

Vereinbaren Sie deshalb am besten gleich nach Erhalt der Verordnung einen Termin für eine Hörgeräte-Beratung in einem KIND Fachgeschäft in Ihrer Nähe. So können Sie ohne unnötige Verzögerung in Ihre Versorgung starten.

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Jetzt Termin zur Hörgeräteberatung vereinbaren

Brauche ich bei einer Folgeversorgung eine neue Verordnung?

Ob Sie für eine Folgeversorgung oder eine vorzeitige Wiederversorgung eine neue Hörgeräteverordnung benötigen, hängt von Ihrem Kostenträger und Ihrer persönlichen Hörsituation ab.

Für eine vorzeitige Wiederversorgung wird im Regelfall eine neue Verordnung notwendig. Bei einer vorzeitigen Wiederversorgung handelt es sich bei der Erwachsenenversorgung um die erforderlicher Anpassung mit einem neuen Hörgerät vor Ablauf des vorgesehenen Nutzungszeitraumes von sechs Jahren.

Eine neue Verordnung kann jedoch erforderlich oder sinnvoll sein, wenn sich Ihr Hörvermögen verändert hat, ein Tinnitus neu aufgetreten ist oder eine vorzeitige Wiederversorgung vor Ablauf des üblichen Versorgungszeitraums geprüft werden soll.

Ihr KIND Hörakustiker hilft Ihnen dabei, Ihre Situation einzuordnen und zu klären, welche Unterlagen Sie für die nächsten Schritte benötigen.

Kann ich Hörgeräte auch ohne Verordnung kaufen?

Ja, grundsätzlich können Sie Hörgeräte auch selbst bezahlen. Eine Hörgeräteverordnung ist vor allem dann wichtig, wenn Ihre Versorgung über eine gesetzliche Krankenkasse, eine private Krankenversicherung oder einen anderen Kostenträger abgerechnet werden soll.

Möchten Sie zunächst herausfinden, welche Hörlösung zu Ihnen passen könnte, können Sie bei KIND einen kostenlosen Hörtest machen und sich persönlich beraten lassen. So erhalten Sie eine erste Orientierung und können Ihre nächsten Schritte in Ruhe planen.

Die medizinische Diagnose erfolgt durch den HNO-Arzt.

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FAQ zur Hörgeräteverordnung

*KIND Nulltarif: Für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung mit Leistungsanspruch und ohrenärztlicher Verordnung, zzgl. der gesetzlichen Zuzahlung in Höhe von 10€ pro Hörgerät. Zu jedem Hörgerät kann ein individuell gefertigtes Ohrpassstück der Materialien hart oder weich oder Im-Ohr-Schale ohne privaten Eigenanteil gewählt werden

**Quelle – Empfehlungen der WHO zum Hörtest in der PDF-Veröffentlichung: https://iris.who.int/server/api/core/bitstreams/d195ead1-32be-4c38-b056-9c50c8472e13/content (Punkt 3.5; Seite 37)