Angepasster Gehörschutz für Industrie und andere Branchen

Was man über Lärmschutz am Arbeitsplatz wissen muss

Gehörschutz am Arbeitsplatz ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Mitarbeitern an Lärmarbeitsplätzen eine persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen. Daher ist korrekt angepasster Gehörschutz für Industrie und andere Betriebe von besonderer Bedeutung.

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Wann ist Gehörschutz vorgeschrieben?

Herrscht an einem Arbeitsplatz eine Lärmbelastung von mindestens 80 dB (A) über eine Zeit von acht Stunden am Tag, muss das Unternehmen dem Arbeitnehmer einen adäquaten Hörschutz zur Verfügung stellen. Das schreibt die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung vor. 80 dB (A) entsprechen in etwa dem Lärm eines Betonmischers oder Rasenmähers.

Entscheidend für die Notwendigkeit eines Gehörschutzes ist der Beurteilungspegel, der nicht nur von dem Schallpegel des Lärms abhängt, sondern auch von seiner Dauer. Lärmpausen senken den Beurteilungspegel. Er muss von Fachpersonal mit einem Schallpegelmessgerät ermittelt werden.

Hörschutz für Unternehmen muss eine CE-Kennzeichnung aufweisen. Damit wird belegt, dass er die grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen der Verordnung (EU) 2026/425 Anhang V und die Anforderungen der europäischen Norm für Lärmschutz EN 352-2 erfüllt.

Besonderheiten von bestimmten Lärmarbeitsplätzen erfordern eine separate Produktzulassung. So soll gewährleistet werden, dass der Arbeiter noch Warn- und Signaltöne wahrnimmt. Dazu gehören diese Sonderzulassungen:

  • S = Signalhören im Gleisoberbau

  • V = Signalhören für Fahrzeugführer im öffentlichen Straßenverkehr

  • W = Warnsignalhören

  • E = Signalhören für Triebfahrzeugführer und Lokrangierführer im Eisenbahnbetrieb

  • X = extrem flachdämmender Hörschutz

Auch wenn die Grenzwerte für einen vorgeschriebenen Gehörschutz nicht erreicht werden, sollte ein Unternehmen mit geräuschintensiven Bereichen seine Mitarbeiter mit Gehörschutz ausrüsten – das schützt nicht nur die Gesundheit, sondern fördert auch die Produktivität.

 

Hörakustiker berät bezüglich angepasstem Gehörschutz für Industrie und andere Branchen

Um sicherzustellen, dass die Standardlösung oder der individuell angepasste Gehörschutz – ob für Industrie, Arbeitsplätze im Straßen- und Schienenverkehr oder vergleichbare Bereiche – den Vorschriften entspricht, ist die Zusammenarbeit mit einem Hörakustiker wichtig. Er kann die betrieblichen Anforderungen erfassen, kennt die Produktvarianten und berät das Unternehmen entsprechend. KIND hat mit seinem bundesweiten Netz an Filialen und einem zentralen Fachbereich für die Beratung von Unternehmen auf diesem Gebiet umfassende Erfahrung.

Wenn ein maßgefertigter Gehörschutz eingesetzt werden soll, werden von allen Mitarbeitern, die versorgt werden sollen, Ohrabdrucknahmen vorgenommen. Sie dienen als Vorlage für den Gehörschutz. Heutzutage nutzt man dafür 3D-Drucker, die Vorlagen werden als Computerdateien gespeichert. Das ist besonders praktisch, wenn schnell ein Ersatz gefertigt werden muss.

Der Hörakustiker weist die Mitarbeiter bei der Übergabe des Gehörschutzes in die sachgemäße Verwendung und Pflege ein. Außerdem führt der Hörakustiker bei jedem Hörschutz die vorgeschriebene Dichtigkeitsprüfung durch und bestätigt diese schriftlich. Auch nach der Lieferung bietet KIND in seinen Filialen Service wie Wartung und intensive Reinigung an.

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Hörschutz bei KIND

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