Schutz für Hörgeräte

Hörgeräte verloren – was Sie tun können

Immer mehr Menschen haben ein Hörgerät: In Deutschland haben 2020 mehr als 2,4 Millionen Menschen ab 14 Jahren ein Hörgerät getragen. Da die Geräte immer kleiner und nahezu unsichtbar werden, passiert es schnell, dass das Hörgerät verlegt oder verloren geht. Wir verraten Ihnen, was Sie tun können, wenn Sie Ihr Hörgerät verlieren und wer für den Verlust aufkommt.

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Das Wichtigste in Kürze: 

  • Wenn das Hörgerät verloren geht, lässt es sich nicht so leicht gegen ein Ersatzgerät austauschen, da das Gerät individuell auf die Hörschwäche des Betroffenen eingestellt ist.

  • Bei einem Verlust des Hörgeräts zahlen Krankenkasse und Haftpflicht- oder Hausratversicherungen in der Regel und je nach Vertrag nicht für ein neues Hörgerät. Die gesetzlichen Krankenkassen sichern gegebenenfalls nur den Anteil des Festbetrages bzw. Vertragspreises ab - Sie müssen für darüber hinausgehende Beträge selbst aufkommen.

  • Der Abschluss einer Hörgeräteversicherung lohnt sich, wenn Sie einen Rundum-Schutz für Ihr Hörgerät in Anspruch nehmen möchten.

Hilfe, Hörgerät verloren – und jetzt? 

Für viele Menschen ist das Hörgerät ein unverzichtbarer Begleiter im Alltag. Wenn Sie unter einer Hörschwäche leiden, benötigen Sie das kleine Gerät am Ohr, um die Umgebung wieder wahrnehmen zu können. Ein Hörgerät verbessert nicht nur das Hörvermögen von Schwerhörigen, sondern auch die Lebensqualität. Dank neuester Technik sind die modernen Hörgeräte besonders klein und verschwinden nahezu unsichtbar im Ohr. Genauso unsichtbar können die Hörgeräte sein, wenn sie aus dem Ohr fallen oder verlegt wurden. 

Haben Sie Ihr Hörgerät verloren ist das ärgerlich, dennoch gilt: Ruhe bewahren! Wenn Sie sich erinnern können, wo Sie das Hörgerät zuletzt getragen haben, gehen Sie zuerst dorthin auf die Suche. 

Zu Hause kann das Hörgerät beim Umziehen aus dem Ohr gefallen sein und in der Kleidung festhängen oder auf dem Fußboden liegen. Vielleicht haben Sie auch ein Nickerchen auf der Couch gemacht und dabei das Hörgerät verlegt. Sie sollten in allen Räumen die Fußböden und Ablagen wie Tische, Kommoden und Schränke überprüfen. 

Am Arbeitsplatz fragen Sie Ihre Kollegen, ob jemand das Hörgerät gefunden hat. Gleiches gilt für Besuche im Supermarkt, Restaurant oder Fitnessstudio – gehen Sie zur Information und bitten Sie auch beim Reinigungspersonal nachzufragen, ob ein Hörgerät aufgetaucht ist. 

Hatten Sie keinen Erfolg bei der Suche nach dem verlorenen Hörsystem, kontaktieren Sie das nächste Fundbüro. Vielleicht wurde das Hörgerät dort abgegeben.

Im schlechtesten Fall hatten Sie kein Glück bei der Suche, sodass Sie bei Ihrem Hörakustiker ein Ersatzgerät besorgen müssen. Weil das Hörgerät individuell auf Ihre Hörschwäche eingestellt wird, sollten Sie direkt einen Termin vereinbaren. In einem KIND Fachgeschäft profitieren Sie von einer kompetenten und freundlichen KIND Beratung in der Hörakustik. Eine Anpassung der bedarfsgerechten KIND Hörlösung erfolgt in den KIND Fachgeschäften beim ersten Termin nach einer ausführlichen Beratung und Empfehlung.

Was zahlt die Krankenkasse bei Verlust des Hörgeräts?

Die Frage nach der Kostenübernahme für ein Ersatzgerät kommt bei Betroffenen meist erst auf, wenn das Hörgerät bereits verloren ist. Die meisten denken, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Doch gegebenenfalls sichern die gesetzlichen Krankenkassen nur den Anteil des Festbetrages bzw. Vertragspreises ab. Darüber hinausgehende Kosten müssen Sie selbst tragen.

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt gegebenenfalls nur für die Anschaffung des ersten Hörgeräts, wenn es aus medizinischer Sicht nötig ist. Ausnahme: Sie haben laut Vertrag bereits Anspruch auf ein neues Hörgerät, was meist nach sechs Jahren der Fall ist. Bei einigen Krankenkassen besteht die Möglichkeit, eine vorzeitige Wiederversorgung zu beantragen – hier wird in der Regel jedoch nur ein Zuschuss für ein einfaches Modell genehmigt. Die Kostenübernahme für verlorene Hörgeräte bei der privaten Krankenkasse ist unterschiedlich und richtet sich nach den Vertragsbedingungen.

Werden die Kosten für ein Ersatz-Hörgerät von der Haftpflicht- oder Hausratversicherung übernommen? Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten, da die Versicherungsleistungen je nach Vertrag unterschiedlich sind. Meist zahlt die Haftpflichtversicherung für Schäden am Hörgerät – aber nicht, wenn Sie Ihr Hörgerät verloren haben. Ist Ihr Hörgerät außerhalb Ihrer vier Wände verschwunden, springt die Hausratversicherung nicht für die Kosten ein. Es empfiehlt sich aber dennoch, ein Blick in die Versicherungspolice zu werfen und bei der Versicherung nachzufragen.

Lohnt sich eine Hörgeräteversicherung?

Beim Kauf eines Hörgeräts bieten viele Hörakustiker einen Versicherungsschutz im ersten Jahr an. Es besteht keine Pflicht für den Abschluss einer Hörgeräteversicherung. Um bei einem Verlust des Hörgeräts höhere Kosten zu vermeiden, sollten Sie aber über den Schutz nachdenken und Ihr Hörgerät absichern. Denn haben Sie Ihr Hörgerät verloren, lässt sich die Versicherung im Nachhinein nicht mehr abschließen. 

Wann sich eine Hörgeräteversicherung lohnt, hängt größtenteils mit den Kosten für die Hörhilfe zusammen. Gerade bei teuren Hörgeräten tut es dem eigenen Geldbeutel gut, wenn die Versicherung das Ersatzgerät zahlt. Aber das ist längst nicht alles: Eine Hörgeräteversicherung greift auch bei Schäden (z. B. durch Feuchtigkeit oder Fallenlassen) und Diebstahl. Der Rundum-Schutz für Hörgeräte besteht nicht nur aus der Kostenübernahme für ein Ersatzgerät bei Totalschaden, auch Reparaturen am Hörgerät, die ein Versicherungsfall sind, werden übernommen. 

Die Dauer des Versicherungsschutzes erfolgt meist individuell für das erste Jahr oder mehrere Jahre, die Gebühren richten sich nach den Versicherungsleistungen. Eine gute Hörgeräteversicherung übernimmt bei Verlust in der Regel die Kosten für ein neues gleichwertiges Hörgerät.

Schon gewusst: Wenn Sie Ihr allererstes Hörgerät erhalten, kann sich der Abschluss einer sogenannten Ausprobe-Versicherung lohnen. Der Versicherungsschutz gilt für den Zeitraum, in dem Sie das Hörgerät ausprobieren und der Hörakustiker die Hörhilfe anpasst. Gerade in dieser Zeit, meist vier bis sechs Wochen, kann wegen Unerfahrenheit das Hörgerät verloren gehen oder aus Versehen beschädigt werden.

Ein schnelles Ersatzgerät bei Verlust sowie sofortige Reparaturen bei Beschädigungen der Hörsysteme bietet Ihnen die Hörgeräteversicherung. Damit Sie trotz eines verlorenen oder beschädigten Hörgeräts weiterhin gut hören können, erhalten Sie im KIND Fachgeschäft ein kostenloses Leihgerät, bis Ihr neues KIND Hörgerät für Sie angepasst wurde. 

Der richtige Umgang mit dem Hörgerät

Keine Frage: Jeder verlegt, verliert oder beschädigt mal etwas. Wenn das Hörgerät verloren oder kaputt geht, fehlt ein wichtiger Begleiter im Alltag. Daher sollten Sie den richtigen Umgang mit dem Hörgerät pflegen, indem Sie: 

  • das Hörgerät in einer passenden Box aufbewahren.

  • das Hörgerät immer an der gleichen Stelle ablegen (z. B. Nachttisch).

  • das Hörsystem regelmäßig und richtig reinigen.

  • das Hörgerät in bestimmten Risikosituationen (z. B. beim Sport) rausnehmen.

  • eine KIND Hörgeräteversicherung abschließen.