Ein Tinnitus kann durch eine Vielzahl von Erkrankungen des Ohrs oder der Hörbahn ausgelöst werden. Mediziner unterscheiden zwei grundsätzliche Tinnitus-Arten – den objektiven und den subjektiven Tinnitus.
Ein objektiver Tinnitus tritt sehr selten auf. Damit wird ein Ohrgeräusch bezeichnet, das von einer tatsächlich existierenden Schallquelle ausgeht.
Das können bei dieser Tinnitus-Art zum Beispiel Strömungsgeräusche eines verengten oder fehlgebildeten Blutgefäßes sein, Blutschwämme (Hämangiome), Funktionsstörungen der Ohrtrompeten (Tuben) oder des Gaumensegels sowie Tumore im Mittelohr.
Oft kann der untersuchende Arzt die Geräusche eines objektiven Tinnitus auch von außen hören, zum Beispiel den Blutstrom durch verengte Arterien in der Nähe des Ohres, die sich anhören wie ein pulsierendes Rauschen oder Zischen.
Bei einem Venenengpass ist statt eines pulsierenden Geräusches ein an- und abschwellendes Rauschen zu hören. Liegt ein objektiver Tinnitus vor, hat die Behandlung durch einen Arzt zum Ziel, die Schallquelle zu beseitigen.
Lässt sich keine reale Schallquelle im Körper feststellen, spricht man von einem subjektiven Tinnitus. Mehr als 99 Prozent der Tinnitus-Patienten leiden unter dieser Tinnitus-Art, die nicht im Ohr selbst oder in seiner unmittelbaren Umgebung entsteht, sondern auf eine krankhafte Aktivität von Nervenzellen im Gehirn zurückzuführen ist.
Ähnlich wie bei einem Phantomschmerz gibt es hier keine reale Ursache, die sich einfach beseitigen lässt.
Einen entscheidenden Einfluss auf die Wahrnehmung des subjektiven Tinnitus hat das Gehirn. Es ist in der Lage, Höreindrücke zu verstärken oder auszublenden.
Diese Fähigkeit des Gehirns wird bei einem subjektiven Tinnitus zur Behandlung genutzt. So lernt das Gehirn zum Beispiel bei der Tinnitus-Retraining-Therapie, das Ohrgeräusch herauszufiltern oder zu ignorieren.
Ausgeklügelte Behandlungsstrategien mit Entspannungsverfahren und Verhaltenstherapie sowie sogenannte Tinnitus-Noiser, die vom Ohrgeräusch ablenken, können die Symptome lindern.
Darüber hinaus gibt es ein weiteres Unterscheidungsschema, das sich auf die Dauer eines Tinnitus bezieht: Treten die Symptome bis zu drei Monate lang auf, spricht man von einem akuten Tinnitus. Ein subakuter Tinnitus dauert drei bis sechs Monate an. Von einem chronischen Tinnitus ist bei einer Dauer von mehr als sechs Monaten die Rede.
Ein Tinnitus kann von Betroffenen als kaum bemerkbar und noch erträglich wahrgenommen werden. Ein belastender Tinnitus hingegen ruft oftmals einen hohen Leidensdruck hervor und schränkt die Lebensqualität ein. Linderung kann neben der geeigneten Therapie auch ein Hör- und Tinnitus-Retraining verschaffen. Ein Hörakustiker kann dazu beraten, die Diagnose und mögliche Verordnung übernimmt der Facharzt.